In diesem Jahr hatte sich der LGCG-Vorstand dazu entschlossen, aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie, seine auf den 16. November 2020 verschobene physische Mitgliederversammlung abzusagen. Um die notwendigen Beschlüsse zu fassen bzw. um den LGCG-Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten sowie das Budget für 2020 zu verabschieden, hatte sich der LGCG-Vorstand dazu entschieden, das Corona-Abmilderungsgesetz (§ 32 Abs. 2) in Anspruch zu nehmen und alternativ ein Umlaufverfahren anzustoßen.
Die Ergebnisse des vom 06.11. bis 22.11.2020 stattgefundenen Umlaufverfahrens liegen für LGCG-Mitgliederclubs ab sofort im Login-Bereich unter der Rubrik „Beschlussfassung im Umlaufverfahren“ zur Einsicht bereit.